DAV-Landesverband Niedersachsen begrüßt DAV-Diskussionsvorschlag

DAV, 20.12.2019 - Seit dem Deutschen Anwaltstag 2018 im Juni wird der DAV-Diskussionsvorschlag von Martin Henssler zum anwaltlichen Gesellschaftsrechts diskutiert. In einer Initiativ-Stellungnahme begrüßt der Niedersächsische Anwalt- und Notarverband den Gesetzentwurf. Eine Freigabe der GmbH & Co. KG für die Anwaltschaft findet Zuspruch. Kritisch wird eine Ausweitung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe über verkammerte Berufe hinaus und die Regelung zum Fremdkapital gesehen. 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte im Juni 2018 auf dem Deutschen Anwaltstag den DAV-Diskussionsvorschlag von Prof. Dr. Martin Henssler (Institut für Anwaltsrecht, Universität zu Köln) veröffentlicht (Henssler, AnwBl Online 2018, 564 siehe auch die Anwaltsblatt-Meldung mit einer Kurzzusammenfassung des Gutachtens). Der DAV hatte Martin Henssler beauftragt, um mit einem ausformulierten Gesetzesvorschlag den Weg zu einem Konsens für eine große BRAO-Reform zu ebnen. Mit dem DAV-Diskussionsvorschlag gibt es nun erstmals ein umfassendes Regulierungskonzept (von einem elektronischen Register über die Aufsicht bis hin zur Interesskollision) für ein anwaltliches Gesellschaftsrecht. Der DAV-Diskussionsvorschlag geht damit über die Vorschläge der Bundesrechtsrechtsanwaltskammer (BRAK) zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht aus der BRAK-Stellungnahme Nr. 15/2018 hinaus, die sich vor allem für die Öffnung der GmbH & Co. KG für die Anwaltschaft ausgesprochen hatten.

Initiativ-Stellungnahme des DAV-Landesverbands Niedersachsen

Über den DAV-Diskussionsvorschlag hatten im September 2018 Berufsrechtler aus Anwaltvereinen und Rechtsanwaltskammern sowie der Wissenschaft auf einem DAV-Symposium diskutiert (Anwaltsblatt-Meldung). Bei aller Kritik im Detail wurde das Konzept als „großer Wurf“ gelobt. Nun hat der Niedersächsische Anwalt- und Notarverband, ein Zusammenschluss der 37 örtlichen Anwalt- und Notarvereine auf Landesebene, den DAV-Diskussionsvorschlag geprüft und für gut befunden. Der DAV-Landesverband Niedersachsen begrüßt das Regulierungskonzept und schließt sich insbesondere der Forderung nach der Freigabe der GmbH & Co. KG an (Stellungnahme des DAV-Landesverbands Niedersachsen, AnwBl Online 2019, 16).

 

Quelle: DAV-Depesche Nr. 51/18

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